Offene Stellen

Finanzielles

Der Elternbeitrag errechnet sich anhand der Tagespauschale. Der geschuldete Betrag errechnet sich aus der gebuchten Anzahl Tage multipliziert mit der Tagespauschale.

Ein voller Betreuungsplatz bei HoliDay House kostet pro Tag: CHF 135.00 (Stand 03.2015). Darin inbegriffen sind max. 10 Std. Betreuung, Ausflüge, Eintritte, Gebühren sowie Verpflegung, (Z’Nüni, Mittagessen und Z’vieri, Getränke), Reisekosten (ÖV) und Material- und Raummieten. 

Die Pauschale versteht sich als Mischrechnung zur Deckung des Wochenprogrammes. Bei Tagen ohne Ausflüge, Eintritte, Reisen mit ÖV, etc. besteht kein Anrecht auf Reduktion der Tagespauschale. 
Der geschuldete Betreuungsbetrag muss vor Beginn des Programms bis spätestens am ersten gebuchten Betreuungstag beglichen werden.

  • Stornierung

    Die Anmeldung kann bis 2 Wochen vor Beginn des Programmes ohne Kostenfolge geändert oder storniert werden. Bei Änderung der Betreuungstage weniger als zwei Wochen vor Beginn des Programms verfällt der Anspruch und der gesamte Betrag ist geschuldet. Die Rückerstattung des Betreuungsbetrages ist in begründeten Ausnahmefällen möglich (Unfall, Krankheit mit ärztlichem Zeugnis, familiärer Notfall, etc…). Die Geschäftsleitung entscheidet abschliessend über die Höhe einer allfälligen Rückerstattung.

  • Betreuungsvarianten

    Die Betreuung während des ganzen Tages wird zu einem vollen Tagesbeitrag gerechnet. Die Anzahl der Betreuungstage werden im Voraus vereinbart.

  • Subventionen

    Die Elternbeiträge von Kindern der Mitarbeitenden der Partnerfirma sind subventioniert.

    Der Tagesbeitrag beträgt CHF 85.00 (Subvention CHF 50.00 pro Tag und Kind).

  • Flexible Zusatztage und Tauschtage

    In unserer Ferienbetreuung besteht kein Anrecht, die gebuchten Betreuungstage innerhalb der gleichen Woche zu tauschen oder zusätzliche Betreuungstage zum Tagestarif zu buchen. Nach Möglichkeit versuchen wir solchen Wünschen zu entsprechen.

  • Kündigung

    Die Betreuung kann bei entsprechender Begründung (Nichteinhalten von Regeln oder Anweisungen des Betreuungspersonals, Nichteingliedern in der Gruppe, etc.) von Seiten HoliDay House jederzeit beendet werden. Insbesondere wenn durch Fehlverhalten und Regelverstösse das Wohl der Gruppe oder jenes anderer Kinder gefährdet wird und für das betreute Kind selbst eine Gefahr besteht oder daraus resultieren könnte. 

    Wenn das Fehlverhalten nach einmaliger Ermahnung und Information an die Eltern nicht beseitigt werden kann, ist das HoliDay House berechtigt, das Kind vom Programm auszuschliessen. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Betreuungskosten.

    Die Eltern sind bei der Anmeldung verpflichtet, Besonderheiten und spezielle Bedürfnisse des Kindes wahrheitsgetreu anzugeben. Das HoliDay House behält sich vor, bei entsprechenden Besonderheiten die Betreuung abzulehnen. Sollte aufgrund fehlender oder unzureichender Informationen Schaden entstehen oder das Kindswohl gefährdet werden, lehnt das HoliDay House jegliche Haftungsansprüche ab.