Die Kinder des ersten (freiwilligen) und des zweiten (obligatorischen) Kindergartenjahres werden in einer gemischten oder heterogenen Klasse unterrichtet. Die Lehrpersonen für den Kindergarten arbeiten nach dem verbindlichen Lehrplan 21 für Kindergärten. Für individuelle und spezifische Förderung stehen ihnen geeignete Räumlichkeiten sowie genügend Aussenräume zur Verfügung.