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Finanzielles

Der Elternbeitrag errechnet sich anhand einer Monatspauschale. Betriebsferien, Feiertage, individuelle Ferien, Krankheiten und allfällige Abwesenheiten des Kindes führen zu keiner Reduktion des Elternbeitrags, diese Abwesenheiten sind bereits in der Monatspauschale berücksichtigt. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat werden im Voraus in Rechnung gestellt, diese sind bis zum 10. des verrechneten Monats zu bezahlen.

  • Monatspauschale

    Es bestehen folgende Betreuungsmöglichkeiten

    • Ganztagesbetreuung 7.00h-19.00h inklusive Ferienbetreuung
      CHF 123.00 pro Tag / CHF 2'460.00
      (CHF 2'700.00 ab 01.2025) pro Monat 
    • Ganztagesbetreuung 7.00h-19.00h ohne Ferienbetreuung
      CHF 113.00 pro Tag / CHF 2'260.00 
      (CHF 2'500.00 ab 01.2025) pro Monat 
    • Teilbetreuung 8.45h-16.15h inklusive Ferienbetreuung
      CHF 113.00 pro Tag / CHF 2'260.00
      (CHF 2'500.00 ab 01.2025) pro Monat 
    • Teilbetreuung 8.45h-16.15h ohne Ferienbetreuung
      CHF 103.00 pro Tag / CHF 2'060.00 
      (CHF 2'300.00 ab 01.2025) pro Monat 

    Die Monatspauschale berechnet sich wie folgt
    (Stand 01.2023, neu ab 01.2025)

    Anzahl Tage pro Woche x Tagesbeitrag x 4 Wochen = Monatspauschale.
    Die Monatspauschale wird 12x pro Jahr verrechnet.

  • Betreuungsvarianten

    Die Betreuung während des ganzen Tages wird zu einem vollen Tagesbeitrag gerechnet, weiter besteht die Möglichkeit, das Kind bis nach dem Mittagessen (Abholung zwischen 12.30-13.30 Uhr) zu einem ½ Tagesbeitrag betreuen zu lassen. Die Anzahl der Betreuungstage wird im Voraus vereinbart.

    Im ersten Kindergartenjahr ist die minimale Belegung zwei Tage, im obligatorischen Kindergartenjahr muss jedes Kind aus rechtlichen Gründen (Schulobligatorium) den Kindergarten mindestens dreieinhalb Tage besuchen.

    Die Pädagogische Leitung schreibt jeweils zu Beginn des Schuljahres, die obligatorisch zu besuchenden Wochentage vor. Dies, damit die Kinder die obligatorischen Stunden garantiert bei einer diplomierten Kindergartenlehrperson gemäss EDK sowie z.B. Turnstunden in der grossen Turnhalle absolvieren. Insbesondere die Zuteilung der verfügbaren Turnhallen können jeweils nicht beeinflusst werden und richten sich nach den gemeindlichen Vorgaben.

  • Geschwisterrabatt

    Bei nicht subventionierten Betreuungsplätzen wird ein Geschwisterrabatt gewährt.

    • 5% Rabatt für jedes zusätzliche Geschwisterkind unter der Voraussetzung, dass alle Kinder ein 80%-Betreuungs-Pensum haben
    • 10% Rabatt für jedes zusätzliche Geschwisterkind unter der Voraussetzung, dass alle Kinder ein 100%-Betreuungs-Pensum haben
  • Flexible Zusatztage und Tauschtage

    Für Kinder im ersten, nicht obligatorischen Kindergartenjahr besteht die Möglichkeit, bei Verfügbarkeit die fixen Betreuungstage innerhalb 5 Arbeitstagen zu tauschen oder zusätzliche Betreuungstage zum Tagestarif zu buchen. Die Kinder des obligatorischen Kindergartens können nur Zusatztage zusätzlich zum Fixum von 3.5 Tagen belegen.

  • Subventionen

    Die Elternbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen der Partnerfirma subventioniert werden. Voraussetzungen für die Beanspruchung einer Beitragsreduktion und weitere Informationen sind auf der firmeninternen Website (G-Site) der Partnerfirma ersichtlich. Die Beitragsreduktion wird anhand des Einkommens beider Elternteile individuell berechnet. Die Eltern reichen die dafür notwendigen Unterlagen bei Verlangen ein. Bei verspäteter Einreichung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und geschuldet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist nur in begründeten Fällen möglich. take best care GmbH verpflichtet sich, die Daten gemäss Datenschutzrichtlinien streng vertraulich zu behandeln.

    Kinder, die im obligatorischen Schuljahr den Kindergarten Big Bear House besuchen und im Kanton Zug wohnhaft sind, erhalten eine Schulgeldreduktion in der Höhe der Hälfte des Kantonsbeitrages. Dieser wird nach Eingang bei der take best care GmbH an die Eltern ausbezahlt. Ausserkantonal schulpflichtige und alle nicht schulpflichtigen Kinder haben keinen Anspruch auf Schulgeldreduktion.

  • Kündigung

    Jeder Kindergartenplatz kann vonseiten der Eltern und Big Bear House mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf Ende Oktober, Ende Januar, Ende April oder Ende Juli gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Kindergartenbeiträge verrechnet.

    Wurde ein Betreuungsplatz vertraglich zugesagt und erfolgt vonseiten der Eltern vor Antritt des Kindergartenplatzes eine Kündigung weniger als zwei Monate vorher, so werden für die Dauer der Kündigungsfrist die Elternbeiträge fällig.