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Questions & Answers

Hast Du noch Fragen oder gibt es Unklarheiten?
Vielleicht findest Du Deine Antwort auch hier! 

  • Ist der Tageskindergarten Big Bear House anerkannt?

    Ja. Der Tageskindergarten Big Bear House ist ein durch die Abteilung Bildung und Kultur anerkannter Kindergarten.

  • Ist der Tageskindergarten Big Bear House bilingual?

    Ja. Im Tageskindergarten Big Bear House profitieren die Kinder von Englisch und Deutsch Unterricht.

  • Muss mein Kind den Tageskindergarten Big Bear House im obligatorischen Jahr jeden Tag besuchen?

    Nein. Kinder im obligatorischen Kindergartenjahr müssen den Tageskindergarten Big Bear House insgesamt mindestens 3.5 Tage besuchen. Dabei ist die Anwesenheit am Turnunterricht und an den Lektionen der Lehrpersonen Pflicht.

  • Aus welchen Funktionen stellt sich das Team des Tageskindergarten Big Bear House zusammen?

    Im Tageskindergarten Big Bear House arbeiten zwei Kindergartenlehrpersonen - eine Englisch- und eine Deutsch Kindergartenlehrperson. Eine Sozialpädagogin begleitet die Kindergartenlehrperson während des Unterrichts, führt Einzel- und Kleingruppenförderungen und unterrichtet DAZ. Die Lehrpersonen erhalten jeweils von einer Person in der Rolle als Klassenassistenz Unterstützung.
    Während unterrichtsfreien Zeit, also der Tagesstruktur, werden die Kinder von Fachpersonen Betreuung begleitet, gefördert und betreut.  

  • Gelten im Tageskindergarten Big Bear House die gleichen gesetzlichen Schulferien wie im Kanton Zug und den öffentlichen Schulen?

    Der Tageskindergarten Big Bear House schliesst während den Betriebsferien eine Woche im Sommer, im Winter zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den betrieblichen Brückentagen. Während den gesetzlichen Schulferien ist unser Tageskindergarten Big Bear House geöffnet, es finden jedoch Ferienprogramme mit freizeitlichem Charakter statt.

  • Muss ich das Mittagessen für mein Kind selbst mitbringen?

    Nein, die Mahlzeiten werden vom Tageskindergarten Big Bear House angeboten. Lediglich das Z’Nüni soll von jedem Kind selbst mitgebracht werden.

  • Hat der Tageskindergarten subventionierte Plätze?

    Für Mitarbeitende der Partnerfirma können die Elternbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen subventioniert werden. Voraussetzungen für die Beanspruchung einer Beitragsreduktion und weitere Informationen sind auf der internen Website oder G-Site der Partnerfirma ersichtlich. Die Beitragsreduktion wird anhand des Einkommens beider Elternteile individuell berechnet. Die Eltern reichen die dafür notwendigen Unterlagen bei Verlangen ein. Bei verspäteter Einreichung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und geschuldet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist nur in begründeten Fällen möglich.

  • Wie wird der Tarif berechnet?

    Der Elternbeitrag errechnet sich anhand einer Monatspauschale.
    Betriebsferien, Ferien des Kindes, Feiertage, Krankheiten und allfällige Abwesenheiten des Kindes führen zu keiner Reduktion des Elternbeitrags, diese Abwesenheiten sind bereits in der Monatspauschale berücksichtigt. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat werden im Voraus in Rechnung gestellt, diese sind bis zum 10. des verrechneten Monats fällig.

    Die Monatspauschale berechnet sich wie folgt (Stand 01.2023):
    Anzahl Tage pro Woche x Tagesbeitrag x 4 Wochen = Monatspauschale.
    Die Monatspauschale wird 12x pro Jahr verrechnet.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

    Sie erhalten die Rechnung via E-Mail und können sie mit dem entsprechenden Einzahlungsschein begleichen oder einen Dauerauftrag einrichten.