Der Elternbeitrag errechnet sich anhand einer Monatspauschale. Betriebsferien, Ferien des Kindes, Feiertage, Krankheiten und allfällige Abwesenheiten des Kindes führen zu keiner Reduktion des Elternbeitrags, diese Abwesenheiten sind bereits in der Monatspauschale berücksichtigt. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat werden im Voraus in Rechnung gestellt, diese sind bis zum 10. des verrechneten Monats zu bezahlen.
Mit Vertragsunterzeichnung wird die Einschreibegebühr von CHF 250.– in Rechnung gestellt und ist per sofort geschuldet. Eine Rückerstattung ist auch bei vorzeitigem Rücktritt des Vertrages nicht möglich.
Die Eingewöhnungszeit wird nicht in Rechnung gestellt, erst ab dem vertraglich vereinbarten Eintrittstermin wird die Betreuung verrechnet.